Reiseversicherung Parkhotel Neustadt –Sächsische Schweiz
Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen den passenden Reiseschutz!
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihrer Reise ins Parkhotel Neustadt z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie - mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung bei unserem Partner, der ERV - Europäische Reiseversicherung AG.